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Leistungen
Entlastungsbetrag §45a & Verhinderungspflege §39 SGB XI
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen jeden Monat 125,-€ zur Verfügung.
Ab Pflegegrad 2 gibt es von der Pflegekasse, für die häusliche Ersatzpflege, bis zu 1612,- € zusätzlich.
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Von A wie Anträge bis Z wie Zusammen spazieren gehen.
Die Bedürfnisse sind unterschiedlich und danach richten wir uns.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wir kümmern uns um Ihre Tiere, Pflanzen, Post oder andere häusliche Verpflichtungen, falls Sie verhindert sind.
Die anfallenden Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
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