top of page
Leistungen
Entlastungsbetrag §45a & Verhinderungspflege §39 SGB XI
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen jeden Monat 125,-€ zur Verfügung.
Ab Pflegegrad 2 gibt es von der Pflegekasse, für die häusliche Ersatzpflege, bis zu 1612,- € zusätzlich.
Von A wie Anträge bis Z wie Zusammen spazieren gehen.
Die Bedürfnisse sind unterschiedlich und danach richten wir uns.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wir kümmern uns um Ihre Tiere, Pflanzen, Post oder andere häusliche Verpflichtungen, falls Sie verhindert sind.
Die anfallenden Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
bottom of page